Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Erstellung von Immobilienwertgutachten, der Handel von Immobilien, die Haus- und Immobilienverwaltung und dazugehörige Dienstleistungen einschließlich der Geschäfte gem. § 34 c GewO.