Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen, vor allem Erstellung von Rechenschaftsberichten und betriebswirtschaftlichen Gutachten sowie Erledigung sonstiger Geschäftsbesorgungen im Zusammenhang mit Darlehensverträgen und sonstigen Finanzierungsformen, ohne dabei genehmigungspflichtige Tätigkeiten auszuüben, wie sie beispielsweise im Kreditwesengesetz oder der Gewerbeordnung beschrieben werden einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Tätigkeiten