| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO), die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), die Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO) und die Förderung der Hilfe für Behinderte (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO).
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Einrichtung und den Betrieb von Betreuten Wohnprojekten, Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten (z.B. in Form von Zuverdienst, Arbeitsprojekten) Rehabilitationseinrichtungen, Behandlungseinrichtungen wie z.B. Einrichtungen für Arbeits- und Ergotherapie, Soziotherapie, für Kinder und Jugendliche und Menschen mit Behinderung. |