| Gegenstand | Gegenstand der Gesellschaft ist es, im In- und Ausland gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, zu pachten, sich an solchen zu beteiligen, deren persönliche Haftung und Vertretung zu übernehmen, Betriebsstätten und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten, sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. Erlaubnispflichtige Geschäfte im Sinne des § 32 KWG sind nicht Gegenstand der Gesellschaft. |