Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere im Bereich der Rückgewinnung von auf Kohlenstoff basierenden Rohstoffen. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, Bankgeschäfte im Sinne des § 1 KWG oder sonstige genehmigungsbedürftige Geschäfte zu betreiben.