Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Hausverwaltung, Unternehmensberatung und Verwaltung eigenen Vermögens; die Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin in anderen Unternehmen; Entwicklung und/oder Projektierung, An- und Verkauf und Verwaltung von Immobilien.