Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung, die Vermietung, die Entwicklung und die Verwaltung eigener Grundstücke und Immobilien sowie die Vermarktung von Fremdimmobilien und Grundstücken.