Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Errichtung, der Erwerb, der Betrieb und die Nutzung eines oder mehrerer Umspannwerke und der dazugehörigen Infrastruktur, insbesondere Leitungen zur Durchleitung und Einspeisung von Strom in das Stromnetz eines Netzbetreibers sowie Schalt- und Umspannanlagen nebst sonstigem Zubehör, und die Erbringung aller hiermit zusammenhängenden Dienstleistungen