Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg am 01.04.2018 (AZ: 36t IN 4474/17) das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden.
Ist ein Geschäftsführer (director) bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer (directors) bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer (directors) gemeinschaftlich vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Zweigniederlassung allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen.
Gegenstand
Gegenstand der Zweigniederlassung: Die Unterhaltung und der Betrieb von Bonusprogrammen im Zusammenhang mit Flugdienstleistungen und die Durchführung damit in Zusammenhang stehender Geschäfte, einschließlich der Beteiligung an anderen Gesellschaften.