Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Förderung der Jugendhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 4 Abgabenordnung (AO); Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO, insbesondere durch Errichtung und Betrieb von Kindertagesstätten und ambulanten Erziehungs-, Beratungs-, Betreuungs- und Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche und deren Familien