| Gegenstand | Förderung der Jugendhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 4 Abgabenordnung (AO); Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO, insbesondere durch Errichtung und Betrieb von Kindertagesstätten und ambulanten Erziehungs-, Beratungs-, Betreuungs- und Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche und deren Familien |