Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
die Entwicklung, Herstellung und Verwertung von Filmen jeder Art sowie von TV-, Kino- und Videoproduktionen, Beteiligung an Filmprojekten und an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichen Gegenstand; die Entwicklung, Herstellung und Auswertung von Musik-, Theater- und Musicalproduktionen und die Beteiligung an solchen Projekten und an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand