| Gegenstand | Die Beratung bei der Durchführung von Bauleistungen, die verwaltungstechnische Abwicklung von Aufträgen (z.B. Werkverträge, Werklieferungsverträge, Geschäftsbesorgungsverträge), die Dritten erteilt werden, die Koordination von Fachleistungen der am Bau und der Planung beteiligten Personen/Unternehmen sowie sonstige Auftragsleistungen des täglichen Verkehrs im Zusammenhang mit der Durchführung von Bauleistungen. |