Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen; Verwaltung eigenen Vermögens, Vermittlung von wirtschaftlichen Kontakten insbesondere zur Verwaltung, Vermietung und Entwicklung in Immobilienangelegenheiten. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeiten aus, die der Genehmigung gemäß § 34c GewO, der Genehmigung nach dem Rechtsberatungsgesetz und sonstiger behördlichen Genehmigungen bedürfen, solange die entsprechenden behördlichen Genehmigungen nicht vorliegen.