| Gegenstand | Die erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen; Verwaltung eigenen Vermögens, Vermittlung von wirtschaftlichen Kontakten insbesondere zur Verwaltung, Vermietung und Entwicklung in Immobilienangelegenheiten. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeiten aus, die der Genehmigung gemäß § 34c GewO, der Genehmigung nach dem Rechtsberatungsgesetz und sonstiger behördlichen Genehmigungen bedürfen, solange die entsprechenden behördlichen Genehmigungen nicht vorliegen. |