Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Gründung, die Übernahme und der Betrieb von Kindertagesstätten und ambulanten Erziehungs-, Beratungs-, Betreuungs- und Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche sowie deren Familien zur Förderung der Jugendhilfe und Erziehung im Sinne des § 52 Abs. 2 Nrn 4, 7 AO: 2. Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft gemäß Abs. 1 ist begrenzt durch den Zweck der Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.