Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Bereitstellung von Teams und Technik für Film- und Fernsehproduktionen; Film- und Fernsehproduktionen; Veranstaltungen und Lehrtätigkeiten im Bereich Film- und Fernsehen.