Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Vermögen und die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie der Erwerb, Besitz und die Verwaltung eigener Immobilien, von Grundstücken und grundstücksähnlichen Rechten, die Errichtung und Sanierung von Gebäuden auf diesen Grundstücken und die Optimierung und kommerzielle Nutzung dieser Grundstücke und grundstücksähnlicher Rechte und der Gebäude, insbesondere durch Leasing, Vermietung, Verpachtung.