| Gegenstand | Die Gründung, der Betrieb sowie der Erwerb und die Beteiligung an Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), die gemäß § 95 SGB V an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Diese Einrichtung führt Leistungen von Ärtzinnen und Ärzten verschiedener Fachgebiete, insbesondere der Frauenheilkunde und Kinderheilkunde, zu einem komplexen Behandlungsangebot zusammen. |