Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Haltung und Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Beteiligung an anderen Unternehmen (im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte) sowie Beratungsleistungen auch für verbundene Unternehmen