Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Unternehmensberatung für in- und ausländische Firmen, soweit dies keiner Erlaubnis bedarf, Vermittlung und Durchführung von Unternehmenszusammenschlüssen (Mergers & Akquisitions), Beratung bei Produktlancierung und Vertrieb von Produkten, Waren und Dienstleistungen für in- und ausländische Unternehmen, soweit dies keiner Genehmigung bedarf.