| Gegenstand | (1) Gegenstand des Unternehmens sind Dienst- und Beratungsleistungen im Bereich der Gebäudeverwaltung und Medizintechnik einschließlich hauswirtschaftlicher Dienste und Beratungs- und Beschaffungsdienstleistungen für Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten, Einrichtungen der offenen Jugendarbeit, Schulen, Bildungseinrichtungen und andere gemeinnützige Betriebe. Gegenstand des Unternehmens sind weiterhin Strom- und Gaslieferungen als auch weitere Energiedienstleistungen sowie Lieferung von Wärme oder anderen Energieformen und Beratungs- und Beschaffungsdienstleistungen für Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten, Einrichtungen der offenen Jugendarbeit, Schulen, Bildungseinrichtungen und andere gemeinnützige Betriebe. (2) Das Unternehmen hat das Recht, Beteiligungen zu erwerben, zu halten und zu veräußern sowie Zweigniederlassungen zu errichten. Die Gesellschaft ist zu sämtlichen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder zweckmäßig erscheinen. (3) Aufgabe der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke anderer steuerbegünstigter Körperschaften. (4) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes unter Berücksichtigung des § 5 der Satzung dienlich sind, sofern nicht Bestimmungen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO) entgegenstehen. In diesem Rahmen kann die Gesellschaft auch: a) Geschäftsbesorgungs- und Kooperationsverträge jeder Art abschließen, b) Hilfspersonen entgeltlich und unentgeltlich einsetzen, c) eigene Rechtsträger gründen. (5) Die Gesellschaft liefert Strom und Gas einschließlich der damit verbundenen Nebenleistungen und hat die Stellung eines Gas- und Stromlieferanten mit Erlaubnisschein nach § 4 Abs. 1 StromStG bzw. § 38 Abs. 3 EnergieStG. (6) Das Unternehmen hat das Recht, Beteiligungen zu erwerben, zu halten und zu veräußern sowie Zweigniederlassungen zu errichten. Die Gesellschaft ist zu sämtlichen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder zweckmäßig erscheinen. (7) Aufgabe der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften. |