| Gegenstand | Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen, die nur durch die in den Diensten der Gesellschaft stehenden, zugelassenen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen unabhängig, weisungsfrei, eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts und, soweit vom Mandanten gewünscht, unter Beachtung der persönlich vertrauensvollen Beziehung zwischen Rechtsanwaltsgesellschaft und Mandanten ausgeführt werden |