| Gegenstand | Förderung der Jugendhilfe und Jugendfürsorge; Förderung der Bildung und soziale Integration von jungen Menschen zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen, insbesondere durch Schaffung, Betrieb und Unterhaltung von Tageseinrichtungen für Kinder wie Krippe, Kindergarten, Hort; Organisation und Durchführung von Projekten mit Angeboten nach dem § 11 SGB VIII; Organisation und Durchführung von Projekten, in denen Kindern und Jugendlichen Kunst und Kultur nahe gebracht wird in Zusammenarbeit mit deutschen und internationalen Stiftungen, sofern es sich um gemeinnützige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts handelt; Erarbeitung und Umsetzung pädagogischer Konzepte, die die interkulturelle Akzeptanz und Toleranz fördern |