Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Der An- und Verkauf sowie die Vermittlung einschließlich der Finanzierung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, deren Bebauung, Verwaltung und Vermietung,
b) die Durchführung von wirtschaftlichen und technischen Baubetreuungsaufträgen sowie die Übernahme und Vermittlung der schlüsselfertigen Herstellung von Bauten aller Art für fremde und eigene Rechnung,
c) die Errichtung und der Betrieb von Garagen, Tankstellen und ähnlichen Unternehmungen sowie deren Vermietung und Verpachtung,
d) der Handel mit Baustoffen aller Art.