| Gegenstand | Die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Bildung und Hilfe für Familien. Dies geschieht durch den Betrieb von betreuenden und anderen Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Familien wie beispielsweise Kitas, Familienberatungsstellen, Schulstationen, Jugendfreizeitzentren, Ferienfreizeitwerken, Einrichtungen und Diensten nach SGB VIII §§ 27 bis 35. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des dritten Abschnittes ("Steuerbegünstigte Zwecke") der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. |