| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb, die Verwaltung und der Verkauf von Wertpapieren aller Art, ohne Bankgeschäfte zu betreiben sowie die Beteiligung an Gesellschaften, die ihrerseits Immobilien erwerben, verwalten, vermieten und verkaufen, mit Ausnahme von Geschäften nach § 34 c GewO. |