Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb, die Verwaltung und der Verkauf von Wertpapieren aller Art, ohne Bankgeschäfte zu betreiben sowie die Beteiligung an Gesellschaften, die ihrerseits Immobilien erwerben, verwalten, vermieten und verkaufen, mit Ausnahme von Geschäften nach § 34 c GewO.