Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an anderen Gesellschaften in jedweder Art, wie bespielsweise auch in Form von stillen Beteiligungen und Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung in anderen Gesellschaften sowie Erwerb, Entwicklung, Weiterentwicklung, Nutzung, Vermarktung, Vertrieb und Vergabe von Software und Lizenzen jedweder Art.