| Gegenstand | Die Erbringung aller Leistungen nach SGB XI und SGB XII sowie Erbringung von privaten Leistungen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes für kranke und/oder pflegebedürftige Personen einschließlich der hauswirtschaftlichen Versorgung. In diesem Zusammenhang soll die Gesellschaft dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern, um alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Ferner ergänzende Hilfen nach dem SGB XII, wie z. B. die Hilfestellung und Beratung bei Anträgen auf Leistungen der Pflegeversicherung, der Nachweis über einen Pflegeeinsatz nach § 37 Abs. 3 Sozialgesetzbuch XI (SGB), die Anleitung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen, die hauswirtschaftliche Versorgung (Erledigung kleiner Einkäufe, Apothekengänge etc.), die Haushaltshilfe (Weiterführung des Haushaltes, in dem ein Kind unter zwölf Jahren lebt), die Beratung und Unterstützung bei der Beschaffung und Benutzung von benötigten Hilfsmitteln (Pflegebett, Rollstuhl, Badewannenlift, Inkontinenzmittel etc.), die soziale Betreuung Begleitungen außer Haus, Mobilisation (Treppen steigen, kleinere Spaziergänge) sowie die Durchführung aller Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. |