| Gegenstand | Die Beratung in Immobilienangelegenheiten insbesondere zur Verwaltung, Vermietung und Entwicklung. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeiten aus, die der Genehmigung gemäß § 34c GewO, der Genehmigung nach dem Rechtsberatungsgesetz und sonstiger behördlichen Genehmigungen bedürfen, solange die entsprechenden behördlichen Genehmigungen nicht vorliegen. |