Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ausübung sämtlicher Zimmererarbeiten. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich: a) die Planung, Ausführung und Überwachung von Holzbauarbeiten, b) die Herstellung und Montage von Holz- und Dachkonstruktionen im Rahmen des Zimmerer-Handwerks, c) die Durchführung von Renovierungs- und Sanierungsarbeiten im Bereich Holzbau, d) die Beratung in allen Fragen des Holzbaus sowie der energetischen Sanierung. Die Gesellschaft ist berechtigt, Aufträge ganz oder teilweise an Dritte zu vergeben.