| Gegenstand | Die Ausübung sämtlicher Zimmererarbeiten. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich: a) die Planung, Ausführung und Überwachung von Holzbauarbeiten, b) die Herstellung und Montage von Holz- und Dachkonstruktionen im Rahmen des Zimmerer-Handwerks, c) die Durchführung von Renovierungs- und Sanierungsarbeiten im Bereich Holzbau, d) die Beratung in allen Fragen des Holzbaus sowie der energetischen Sanierung. Die Gesellschaft ist berechtigt, Aufträge ganz oder teilweise an Dritte zu vergeben. |