| Gegenstand | Gegenstand der Zweigniederlassung: (a) die Gründung von und die Beteiligung an Unternehmen im Bereich Landwirtschaft und Nahrungsmittelproduktion sowie die damit zusammenhängende Aufsicht und Verwaltung;(b) die Beratung von und das Erbringen kommerzieller Dienstleistungen für Unternehmen und Gesellschaften, mit denen die Gesellschaft in einer Gruppe verbunden ist; (c) der Erwerb, die Verwaltung, die Vermarktung und der Verkauf von Unternehmen und Vermögenswerten aus dem Bereich der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelproduktion in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, jedoch nicht für Dritte; und (d) die Ausführung sonstiger Tätigkeiten, sofern diese in engem Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten stehen. |