Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung und Übernahme der Geschäftsführung von Gesellschaften, die sich mit
a) dem Vertrieb und der Lieferung von Mess- und Regeleinrichtungen,
b) der Ablesung von gebäudetechnischen Mess- und Erfassungsgeräten,
c) der erlaubnisfreien Beratung zu allen Belangen der Versorgung von Wohn- und Gewerbeimmobilien,
d) dem Vertrieb von Produkten des Heizungs- und Sanitärbedarfs,
e) dem Erstellen von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen
befassen.