| Gegenstand | Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung sowie die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 AO. Die Gesellschaftszwecke werden verwirklicht insbesondere durch: a) die Einrichtung und den Betrieb vollstationärer und teilstationärer Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, chronisch kranke oder alte Menschen entsprechend SGB IX, SGB XI und SGB XII, b) Angebote der ambulanten Versorgung der in a) genannten Personengruppen entsprechend SGB V, SGB IX, SGB XI und SGB XII sowie c) die Beschaffung und Zurverfügungstellung von Wohnraum für hilfsbedürftige Personen im Sinne des § 53 AO, die aufgrund besonderer sozialer Probleme Schwierigkeiten bei der Schaffung von Wohnraum haben. |