Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Wissenschaftliche Forschung, Entwicklung und Angebot von Produkten, Programmen und Dienstleistungen, Qualitätssicherung, Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerkarbeit im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention.