Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
1. Die Reparatur von und der Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art.
2. Die Beteiligung und Geschäftsführung an Gesellschaften mit gleichem oder ähnlichem Geschäftszweck.