Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Die Durchführung von Bauvorhaben als Bauträger nach § 34 c GewO und Baubetreuer, die Beratung von Bauherren bei der Planung und Finanzierung von Bauvorhaben, die Fertigstellung von Bauplänen, Durchführung von Finanzierungen für Bauherren sowie der Vertrieb und die Verwaltung von Häusern. Weiterhin der Groß- und Einzelhandel von Baustoffen sowie Montage von Bauelementen.