Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, namentlich Verwaltung von Grundstücken, Häusern, grundstücksgleichen Rechten; Vornahme aller Geschäfte, welche einer Hausverwaltung dienen, mit Ausnahme derjenigen Geschäfte, für welche besondere behördliche Erlaubnisse, insbesondere nach gewerberechtlichen Vorschriften erforderlich sind; Erwerb eigener Vermögenswerte und Beteiligungen; Ausführung von Hilfs- und Nebengeschäften aller Art hierzu