| Gegenstand | Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, namentlich Verwaltung von Grundstücken, Häusern, grundstücksgleichen Rechten; Vornahme aller Geschäfte, welche einer Hausverwaltung dienen, mit Ausnahme derjenigen Geschäfte, für welche besondere behördliche Erlaubnisse, insbesondere nach gewerberechtlichen Vorschriften erforderlich sind; Erwerb eigener Vermögenswerte und Beteiligungen; Ausführung von Hilfs- und Nebengeschäften aller Art hierzu |