| Gegenstand | Die Wahrnehmung freischaffender Berufsaufgaben gem. § 1 und § 2 Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG), die der in der Firma genannten Berufsbezeichnung im Wesentlichen entspricht, insbesondere die Erbringung von Architekten- und Ingenieurleistungen gemäß HOAI sowie die wirtschaftliche Betreuung von Bauvorhaben, insbesondere die Planung, Ausschreibung, Bauleitung gem. HOAI für alle Bauten, Gebäudeplanung, Technische Anlagen, Tragwerksplanung und Generalplanung. |