Der Vorstand ist durch Satzung vom 06.01.2012/23.02.2012 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 13.03.2017 gegen Bareinlagen um bis zu 25.000,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2012/1)
Der Vorstand besteht aus einem oder zwei Personen. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Dienstleistungen im Bereich der Lager- und Transportlogistik mit Ausnahme von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach dem Güterkraftverkehrsgesetz, der Erwerb von Grundeigentum und dessen Bebauung sowie der Erwerb von anderen Unternehmungen und von Beteiligungen im In- und Ausland.