Über das Vermögen der Zweigniederlassung ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg am 11.09.2017 (AZ: 36g IN 1070/17) das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Ist ein Geschäftsführer (director) bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer (directors) bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer (directors) gemeinschaftlich vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.