| Eintragungstext | | Text | Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die DASAM GmbH - Dienst für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin mit Sitz in Wachenheim (Amtsgericht Ludwigshafen, HRB 11728) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.02.2022 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die ias Unternehmensberatung GmbH mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 143289) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. |
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| Eintragungstext | | Text | Die IAS Institut für Arbeits- und Sozialhygiene Stiftung, Karlsruhe, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRA 704154, hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20. 12. 2011 den Teilbetrieb Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik mit den diesem zugeordneten Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens mit allen Rechten und Pflichten als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme auf die Gesellschaft ausgegliedert. Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungsvertrages vom 06.05.2025 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage Teile ihres Vermögens (Geschäftsbereich "Begutachtung der Fahreignung") auf die ias MPU GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 272200 B) übertragen. |
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| Eintragungstext | | Text | Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der dbgs GesundheitsService GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 81744 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 20.12.2011. |
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| Eintragungstext | | Text | Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 09.12.2011 mit der IAS Institut für Arbeits- und Sozialhygiene Stiftung mit dem Sitz in Karlsruhe, eingetragen im Stiftungsverzeichnis des Regierungspräsidiums Karlsruhe unter AZ. 14-0563.1, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 09.12.2011 zugestimmt hat. |
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