| Gegenstand | Beleihung von Kunstgegenständen und sonstigen Sammlungsstücken von erheblichem Wert, insbesondere im Wege der Pfandleihe; die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden Hilfsgeschäfte erbringen, insbesondere die Versicherung, Lagerung und Verwertung von beliehenen Kunst- und Wertgegenständen sowie die Finanzierung ihres Geschäftsbetriebs, unter anderem durch Begebung von Anleihen jeder Art |