| Eintragungstext | | Text | Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 22.08.2023 (AZ: 36m IN 4318/23) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 27.11.2023 (AZ: 36m IN 4318/23) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. |
|