Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Raumausstattung, Gebäudereinigung, Fliesen-, Platten- und Mosaikverlegung sowie Trockenbau und sämtliche damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten, soweit hierfür keine besondere Genehmigung erforderlich ist