| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG und die wirtschaftliche Beratung von Unternehmen.
Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.V. § 57 Abs. 4 Nr. l StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. |