Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die ausschließliche Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenem Kapitalvermögen.