| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zweck der Gesellschaft ist die Erziehung und Bildung von Kindern. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht, insbesondere durch das Betreiben von Kindertagesstätten, in denen Kinder gefördert, gebildet und betreut werden. Hierfür können gleichartige, ähnliche oder unterstützende Unternehmen gegründet, erworben oder sich an ihnen beteiligt werden, sofern das Eingehen dieser Beteiligungen gemeinnützigkeitsrechtlich unschädlich ist. Die Gesellschaft kann zur Erreichung ihres Satzungszieles insbesondere Mitarbeiter gegen Entgelt einstellen, Verträge mit Eltern, Teilnehmern, Mitgliedern, Dienstleistern, Behörden und Dritten abschließen, Räume anmieten oder erstellen und Dach- und Interessenverbänden beitreten. |