mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Gaststätten, alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte, das Catering und andere Geschäfte im Bereich der Gastronomie sowie das Aufstellen von Geldspielautomaten, jedoch erst nach erteilter Genehmigung.