| Gegenstand | Die Errichtung, der Erwerb, das Halten, das Verwalten und das Veräußern von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung nicht für Dritte, unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem KWG. Innerhalb dieser Grenzen kann die Gesellschaft alle Geschaffe und Maßnahmen durchführen, die zur Erreichung des Geschäftszwecks notwendig oder nützlich sind. Die Gesellschaft kann sich an Gesellschaften mit gleichem oder ähnlichem Geschäftszweck beteiligen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten. |