Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Errichtung, der Erwerb, das Halten, das Verwalten und das Veräußern von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung nicht für Dritte, unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem KWG. Innerhalb dieser Grenzen kann die Gesellschaft alle Geschaffe und Maßnahmen durchführen, die zur Erreichung des Geschäftszwecks notwendig oder nützlich sind. Die Gesellschaft kann sich an Gesellschaften mit gleichem oder ähnlichem Geschäftszweck beteiligen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten.