Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Gaststätten, gastronomischen Unternehmungen, Imbissen und Catering sowie sonstige Tätigkeiten, die geeignet sind, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen.