Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
Gegenstand
Das langfristige Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht für Dritte unter Ausschluss genehmigungspflichtiger Geschäfte (insbesondere solcher nach dem KWG).